Informationen zum ersten Termin

Die Heilmittelverordnung einer gesetzlichen Krankenkasse muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.

Bei Privat- oder Beihilfeverordnungen besteht keine Frist.

 

Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit:

  • eine gültige ärztliche Verordnung bzw. das Rezept (die Gültigkeit einer gesetzlichen Heilmittelverordnung beträgt 28Tage nach Ausstellung, Privatrezepte haben keine Frist)
  • vorhandene, relevante ärztliche Befunde (Entlassungsberichte, MRT-, CT- & Röntgenbefunde)
  • ein großes und eventuell kleines Handtuch
  • Bei einer KG-Gerät oder D1-Verordnung zusätzlich: Sportkleidung und saubere Sportschuhe 

Bitte erscheinen Sie zu Ihrem ersten Termin 10-15 Minuten früher, um unsere Aufnahmebögen auszufüllen.

 

Buchen Sie möglichst bei nur einem Therapeuten Ihre Termine.

Falls Sie 'beliebiger Therapeuten' auswählen, erhalten Sie die frühestmöglichen Termine jedoch bei verschiedenen Therapeuten.

 

Sie können mehrere Termine gleichzeitig auswählen. Klicken Sie dafür auf 'weitere Termine'. Durch einen Klick auf den Termin in der Checkbox wird die Auswahl aufgehoben.

 

Nicht wahrgenommene Termine (auch Ersttermine), die nicht mindestens 24 Stunden vorher storniert wurden, stellen wir Ihnen privat in Rechnung. 

Termine am Montag müssen dazu bereits am vorherigen Freitag storniert werden. 

 

Wenn Sie gesetzlich versichert und gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, werden Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10€ pro Rezept an. 

 

Die Höhe des Zuzahlungsbetrages ist von der verordneten Leistung und der Anzahl der Therapieeinheiten abhängig.

Durch regelmäßige Verhandlungen der Kassen findet eine jährliche Anpassung des Eigenanteils statt.

Diese Zuzahlung ist vertraglich mit den Kassen geregelt und wird von allen Physiotherapie-Praxen erhoben.

 

 

Bei Privat- oder Behilfe-Versicherten entfällt dieser Eigenanteil und es wird ein privater Behandlungsvertrag geschlossen. Informationen zu unseren Preisen erhalten Sie außerdem telefonisch oder vor Ort.

 

Dieser Eigenanteil ist nach Rechnungslegung per Mail oder Post durch Überweisung zu begleichen.

Hierzu verwenden wir, wenn vorhanden Ihre angegebene Mailadresse. 

 

Sollten Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie ihn bitte an der Rezeption zum Vermerk vor. 

Bei den privaten Krankenversicherungen entfällt diese Zuzahlung.

 

Sollten Fragen auftreten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

 

Es gilt die Datenschutzerklärung.

Tel: 040 - 49 20 58 15

 (Telefonische Terminvergabe Mo.- Do. 7 - 16Uhr, Fr. 7 - 14Uhr)

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